Steuerhinterziehung
Verfahren eingestellt, nach Selbstanzeige und Verhandlung mit der Finanzbehörde.
Ob Vorladung, Durchsuchung oder Anklage: Wir verteidigen Sie vertraulich und bleiben dran, notfalls bis zur Revision.
Die meisten unserer Mandanten hatten vorher nie mit der Justiz zu tun. Ab dem ersten Gespräch haben Sie jemanden an Ihrer Seite, der Strafverfahren kennt.
Bild: KI-generiert
Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Verteidigung im Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Betrug, Untreue und Insolvenzdelikte, auch bei umfangreichen Akten und verschachtelten Firmenstrukturen.
Besitz, Anbau, Handel und Einfuhr, von der geringen Menge bis zum Großverfahren.
Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Fahrverbot und Führerscheinentzug. Wer früh anruft, behält öfter den Führerschein.
Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und andere Vorwürfe, von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Vertretung und Kooperation mit österreichischen Verteidigern bei grenzüberschreitenden Verfahren.
Widerspruchsverfahren und Klagen gegen Behördenentscheidungen, etwa zur Fahrerlaubnis oder im Gewerberecht.
Verteidigung bei Gewässer-, Abfall- und Immissionsdelikten sowie behördlichen Umweltverfahren.
Verstöße gegen das Waffengesetz, Waffenbesitzkarten-Entzug und Verteidigung im Strafverfahren.
Seit über 25 Jahren verteidige ich Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Anruf nach einer Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung vor den Strafgerichten. Von mir erfahren Sie, wie Ihre Lage aussieht, auch wenn die Nachricht unangenehm ist. Und was Sie mir erzählen, bleibt bei mir.
Ich habe zu oft erlebt, wie ein Ermittlungsverfahren einen Menschen aus der Bahn wirft, beruflich wie privat. Deshalb sollen Sie ab dem ersten Telefonat wissen, was auf Sie zukommt, was ich für Sie tue und was es kostet.
Studiert habe ich Rechtswissenschaften in Augsburg, München, Salzburg und Innsbruck. Schon im Studium habe ich in einer Münchner Kanzlei für Verwaltungsrecht gearbeitet und dort gelernt, mit Behörden zu verhandeln. Das Referendariat habe ich in München gemacht, die Wahlstation in einer Strafrechtskanzlei.
Nach dem zweiten Staatsexamen habe ich als Strafverteidiger angefangen und zusätzlich beim Repetitorium Hemmer Examenskandidaten unterrichtet. Danach war ich zehn Jahre Partner einer Sozietät für Wirtschaftsrecht und habe dort das Ressort Strafrecht geleitet. Seit 2023 arbeite ich als Einzelanwalt in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Jella von Wiarda, dazu kam die Zweigstelle in Rosenheim. Mandate kommen inzwischen auch aus Österreich und der Schweiz.
Sie schildern uns Ihren Fall am Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Danach bekommen Sie eine erste rechtliche Einschätzung.
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweise und legen mit Ihnen fest, wie wir vorgehen.
Zu Vernehmung und Hauptverhandlung kommen wir persönlich mit. Neues erfahren Sie von uns, ohne nachfragen zu müssen.
Verfahren eingestellt, nach Selbstanzeige und Verhandlung mit der Finanzbehörde.
Verwertungsverbot wegen Verfahrensfehler bei der Blutprobe – Freispruch.
Deutlich mildere Strafe. Wir konnten belegen, dass es um eine geringe Menge ging und kein Handel geplant war.
Verständliche Beiträge zu den Situationen, in denen Mandanten uns am häufigsten anrufen.
Von 0,5 bis 1,6 Promille – welche Grenze was bedeutet und warum die ersten Tage über die Sperrfrist mitentscheiden.
WeiterlesenEs klingelt um sechs Uhr morgens. Was Sie dulden müssen, was nicht – und welche Fehler sich später kaum noch reparieren lassen.
WeiterlesenBeschuldigter oder Zeuge, Polizei oder Staatsanwaltschaft – wann Sie erscheinen müssen und wann Schweigen die beste Antwort ist.
WeiterlesenAls Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. Lädt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, sieht das anders aus. Wir prüfen das, bevor Sie reagieren. Mehr dazu im Beitrag „Vorladung von der Polizei“.
In der Regel nicht. Anders ist es, wenn die Polizei am Arbeitsplatz durchsucht oder eine Verurteilung berufsrechtliche Meldepflichten auslöst. Welche Risiken in Ihrem Fall bestehen, besprechen wir früh mit Ihnen.
Nichts. Das Gericht darf Ihr Schweigen nicht gegen Sie verwenden. Bis Ihre Verteidigung die Akte gelesen hat, ist Schweigen fast immer die sicherste Reaktion.
Das hängt vom Vorwurf ab. Eine Einstellung kann nach wenigen Wochen kommen, ein Wirtschaftsstrafverfahren dauert oft über ein Jahr. Nach der Akteneinsicht sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen müssen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Danach nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Auf Wunsch vereinbaren wir ein Pauschalhonorar statt eines Stundensatzes.
Termine vor Ort nach Vereinbarung, in dringenden Fällen noch am selben Tag.
Ihre Anfrage bleibt vertraulich. Nach einer Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0172 828 85 82.